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Gewächshaus
Die Errichtung eines Gewächshauses ist eine bauliche Anlage. Je 100 Quadratmeter Gartenfläche sind 2 Quadratmeter Gewächshaus gestattet.
Die erforderliche Zustimmung ist vor Baubeginn beim Vorstand des Vereins einzuholen.
Der Grenzabstand von 3,00 m zum Gartennachbarn ist einzuhalten.