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Sammelgrube
Zum Auffangen von Fäkalien und Abwässer ist das Betreiben einer genehmigten abflusslosen Sammelgrube mit DIBT-Zulassung bis zu max. 3,00 Kubikmeter erlaubt.
Zum Betreiben der abflusslosen Sammelgrube ist ein Entwässerungsantrag an den Verband der Gartenfreunde e. V. zur Weiterleitung an den Städtischen Abwasserbetrieb zu richten.
Ein Entsorgungsnachweis ist dem Vorstand auf Verlangen vorzulegen.
Das Betreiben von Sicker- und Klärgruben ist verboten.