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Gartenlaube

Der Bau einer Gartenlaube ist mit max. 24 Quadratmeter, einschließlich überdachten Freisitz, möglich.

Alle bis 2. Oktober 1990 errichteten Bauten und baulichen Anlagen haben Bestandschutz.

Das Verändern von Gartenlauben oder baulichen Anlagen erfordert die Zustimmung des Zwischenpächters (Verband der Gartenfreunde Magdeburg e. V.). Die Zustimmung ist über den Vorstand des Vereins einzuholen, was eine schriftliche Beantragung des Pächters voraussetzt.

Mit dem Bau oder der Veränderung darf erst begonnen werden, wenn die Bauzustimmung schriftlich erteilt wurde.