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Tierhaltung

Die Kleintierhaltung gehört grundsätzlich nicht zur kleingärtnerischen Nutzung.

Das Halten und regelmäßige Füttern von Hunden und Katzen ist nicht erlaubt. Das Mitbringen von Hunden und Katzen ist unter der Voraussetzung gestattet, dass verursachte Verunreinigungen auf den Gemeinschaftsflächen und Wegen sofort durch den Eigentümer der Tiere beseitigt werden.

Belästigung durch mitgeführte Tiere sind zu vermeiden.

Auf Wegen des Vereins und Gemeinschaftsanlagen sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen.