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Ruhe und Ordnung
Der Pächter ist verpflichtet, auf die Einhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit für sich, seine Angehörigen und Gäste zu achten.
Eine den Nachbarn belästigende und beeinträchtigende Geräuschverursachung ist während der Ruhezeiten sowie an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet.
Ruhezeiten: 13:00 bis 15:00 Uhr
19:00 bis 08:00 Uhr