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Pflanzenschutz

Pflanzenschutzmittel dürfen nur angewendet werden, wenn sie mit der Angabe „Anwendung im Haus – und Kleingärten zulässig“ gekennzeichnet sind.

Die Anwendung von chemischen Unkrautvernichtungsmitteln jeglicher Art ist verboten.

Pflanzliche Rückstände sind zu kompostieren. Für die Entsorgung nicht kompostierbarer Gartenabfälle gelten die ortsüblichen Verordnungen.

Ein Verbrennen ist verboten.