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Pool

Bade- und Wasserbecken dürfen grundsätzlich nur freistehend aufgestellt werden.

Wenn der Hersteller ein teilweises Einlassen in den Boden oder eine Anhäufung zur Stabilisierung vorschreibt, ist dies durch Dokumente nachzuweisen.

Diese Aufstellform muss vor Aufstellung beim Vereinsvorstand schriftlich beantragt werden.

Die maximale Größe von 3,60 m im Durchmesser und 0,90 m in der Höhe darf nicht überschritten werden.

Die Sicherung des Bade- und Wasserbeckens gegen Unfallgefahren obliegt dem Pächter.