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Koniferen
Das Pflanzen von Ziergehölzen, die höher als 3 m werden, ist nicht gestattet. Vorhandene Ziergehölze sind auf einer Höhe von 3,00 m zu halten. Zu den Ziergehölzen zählen:
Forsythie, Flieder, Bauernhortensie, Kirschlorbeer, Buchsbaum, Eibe, Wacholder, Blauregen, Kletter-Hortensie, Japanischer Ahorn
Das Anpflanzen von Wald-, Park- und Nussbäumen sowie allen Koniferenarten ist verboten.
Verboten sind auch Nadelbäume, Laubbäume, Deck- und Blütensträucher:
Tannen, Lärchen, Fichten, Wacholder, Scheinzypressen, Lebensbäume oder Thujen, Eiche, Birke, Ahorn, Esche, Weide, Ginkgo, Goldregen, Haselnuss, Essigbaum.
Spätestens bei Pächterwechsel sind diese zu entfernen