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Winterdienst

Für angrenzende öffentliche Gehwege und andere Wege an den Kleingartenanlagen besteht in den Wintermonaten bei Schnee- und Eisglätte eine Räum- und Streupflicht gemäß der Stadtordnung.

Ein entsprechender Winterdienst ist zu organisieren.

lt. Stadtordnung: Räumung wochentags bis 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr