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Obstgehölze

Für die Anpflanzung von Kern- und Steinobstgehölze sind Niederstämme (als Busch-, Spindel-, Spalier- und Säulenbäume gezogen) zu bevorzugen.

Als Schattenspender kann ein Halbstamm gepflanzt werden (Süßkirsche).

Für Niederstämme gelten folgende Grenzabstände:

2,00 m bei  Äpfel, Birne, Quitte, Sauerkirsche

3,00 m bei Pflaume, Pfirsisch

5,00 m bei Einzelbaum Süßkirsche