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Obstgehölze
Für die Anpflanzung von Kern- und Steinobstgehölze sind Niederstämme (als Busch-, Spindel-, Spalier- und Säulenbäume gezogen) zu bevorzugen.
Als Schattenspender kann ein Halbstamm gepflanzt werden (Süßkirsche).
Für Niederstämme gelten folgende Grenzabstände:
2,00 m bei Äpfel, Birne, Quitte, Sauerkirsche
3,00 m bei Pflaume, Pfirsisch
5,00 m bei Einzelbaum Süßkirsche